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Hier versuchen wir die Fragen zu beantworten, die immer wieder gestellt werden..Gleichzeitig wollen wir Sie ermuntern, uns Ihre Fragen vorzulegen.

Warum Abstimmung über die Neue Bundesverfassung ?

Der Bundestag könnte doch ein Abstimmungsgesetz beschließen?

Über welche Fragen darf in der Neuen Bundesverfassung nicht abgestimmt werden?

Über welche Fragen darf in der Neuen Bundesverfassung abgestimmt werde?

Sollte auch über Finanzen abgestimmt werden können?

Besteht nicht die Gefahr,  daß Minderheiten  besondere Vorteile für sich durchdrücken?

Werden durch die Volksabstimmung nicht Emotionen geschürt?

Stören die Volksabstimmungen die Arbeit der Parlamentarier?

Wir sind eine repräsentative Demokratie, warum sollten wir das ändern?

In Art. 29 gibt es die Volksabstimmung. Bezieht sich “Abstimmungen“ auf diesen Artikel ?

Wir haben doch das Petitionsrecht, kann das nicht die Volksabstimmung ersetzen?

Welche Fragen, Probleme werden Sie zur Abstimmung bringen?

Wie wollen Sie verhindern, daß irgendwer die Daten im Abstimmungs-Computer manipuliert ?

Nach Artikel 20.4  haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wie .......  ?

Wie wollen Sie verhindern, daß durch Abstimmungen die Todesstrafe eingeführt wird?

Was wollen Sie gegen Werbekampagnen durch finanzstarke Gegner ausrichten ?

Bei der Verfassungsänderung durch das Volk ist keine Mindestbeteiligung ..... angegeben ...?

Wieso sollte ein Verfassungsrat installiert werden?

Worin unterscheiden sich die Rechte der Wahlen und der Abstimmungen?

Wie sicher ist das System der Abstimmung?

 

Platz für weitere Fragen !

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FRAGE 1: Warum sollen wir über eine Neue Verfassung abstimmen, wir haben doch ein Grundgesetz, daß sich in 5 Jahrzehnten bewährt hat?

1. Wir wollen die bewährten Strukturen des Grundgesetzes ja übernehmen, sie bleiben uns erhalten. Zusätzlich wollen wir die Volksabstimmung im Bund einführen und in den Ländern von unüberwindlichen Hürden befreien. Es gibt Bundesländer, in denen es in 5 Jahrzehnten nicht ein einziges Mal gelungen ist, eine Volksabstimmung abzuhalten. Im Vergleich zu den Wahlen, dort gibt es außer der 5% - Klausel keine weiteren Hürden, selbst eine Wahlbeteiligung von nur extrem niedrigen 10 % wäre voll gültig.

2. Seit Anbeginn der Bundesrepublik existiert der Zustand, daß wir keine Verfassung, sondern das Grundgesetz haben, das nie von der Bevölkerung bestätigt worden ist. Selbst nach der Wiedervereinigung haben es die Politiker versäumt, eine Abstimmung über das Grundgesetz einzuleiten. Es wird Zeit, das Versäumte nachzuholen, die “verfassungsgebende Gewalt” auszuüben, auch gegen die etablierte und vorherrschende Meinung der Repräsentanten. Es liegt im allgemeinen Interesse der Bürgerinnen  und Bürger Deutschlands. Und nur das zählt in einer Demokratie.

 

FRAGE 2: Der Bundestag könnte doch ein Abstimmungsgesetz beschließen?

Das wäre durchaus die Aufgabe des Bundestages. Jedoch in 5 Jahrzehnten wurde immer wieder diese Aufgabe des Bundestages von der Mehrheit der Politiker verneint. In den Länderverfassungen sind die Volksabstimmung zum Teil durch die Politiker mit so hohen, unüberwindlichen Hürden versehen worden, das diese Gesetze reine Hüllen ohne praktische Ausführungsmöglichkeiten blieben. Es ist zu vermuten, daß ein vom Bundestag beschlossenes Bundesabstimmungs - Gesetz ebenfalls so ausgeführt wird:  mit hohen Hürden, mit einer Reihe von Ausschlußthemen, über die nicht abgestimmt werden darf.

 

FRAGE 3: Über welche Fragen darf in der Neuen Bundesverfassung nicht abgestimmt werden?

Alle Entscheidungen, die mit Personen zu tun haben gehören in den Bereich der Wahlen. Es wäre z. B. nicht möglich eine gewählte Person über eine Volksabstimmung zu stürzen. Das kann nur eine Neuwahl bewirken. Über die Einführung der Todestrafe kann ebenfalls nicht abgestimmt werden. Das geht schon aus der Unverletzlichkeit der Person und aus den Menschenrechten hervor. Zusätzlich verbietet es Artikel 102 und in der Neuen Bundesverfassung der neue Artikel 20.4. Dieser Artikel ist über Artikel 79.3 , der sog. Ewigkeitsklausel, auch vor Verfassungsänderungen geschützt.

 

FRAGE 4: Über welche Fragen darf in der Neuen Bundesverfassung abgestimmt werde?

Über alle Fragen, über die die Parlamente selbstverständlich beschließen, dürfen auch die BürgerInnen abstimmen. Es gibt kein Grund, irgendein Thema auszuschließen. Wenn sich eine Gruppe Menschen findet, die ein Anliegen hat, die ein Gesetzentwurf vorlegt, dann darf sich das Volk dazu äußern und bei mehrheitlicher Zustimmung wird daraus ein Gesetz.

 

FRAGE 5: Sollte auch über Finanzen abgestimmt werden können?

Selbsverständlich JA. Die Politiker haben die Gesetze zur Volksabstimmung in den Ländern so gestaltet, daß die BürgerInnen von der Entscheidung über Finanzen ausgeschlossen sind. In den Ländern gilt z.Zt. der sog. Finanzvorbehalt, d.h. alle Abstimmungen, die Einfluß auf den Finanzhaushalt haben, sind unzulässig. Diese, und andere Vorbehalte, sind im Grunde unredlich. Das Volk, daß die Verfassung beschließt (“kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt” Präambel), daß der oberste Souverän ist, kann nicht weniger Rechte haben, als die vom Volk gewählten Repräsentanten (die Vertreter lt. Duden). Gerade beim Finanzvorbehalt zeigt es sich deutlich, es gibt keine Gesetze, die keinen Einfluss auf den Finanzhaushalt haben. Mit diesem Ausschluß können alle Volksabstimmungen gekippt werden. Und ... warum sollten wir nicht über die Finanzen abstimmen dürfen, es ist doch unser Steuergeld. Die Politiker haben in Jahrzehnten bewiesen, daß sie mit unserem Geld nicht sehr sorgsam umgehen. Korrekturen sind machmal dringend notwendig.

 

FRAGE 6: Besteht nicht die Gefahr, daß Minderheiten durch eine Abstimmung besondere Vorteile für sich durchdrücken?

Diese Gefahr besteht jetzt durch die Lobby-Arbeit der Interessengruppen noch viel mehr. Wenn wir uns nur die Zahlen ansehen wird das deutlich. 1. Bei ca. 550 Politikern muß eine Lobby rund die Hälfte für sich gewinnen. 2. Bei Umfrage werden in der Regel 1000 Personen befragt und das wird hochgerechnet auf die ganze Bevölkerung. Viele Abstimmungen in den Parlamenten werden von diesen Daten beeinflußt. 3. Um eine Gesetzesvorlage bis zur Volksabstimmung zu bringen, muß erst die Zustimmung von 5% der BürgerInnen erreicht sein, das sind bei ca. 60.000.000 Stimmberechtigten  3.000.000 (3 Millionen) Stimmen. Wenn 3 Mill. Stimmen erreicht sind, geht die Vorlage mit dem Gesetzestext und der Anzahl der Zustimmenden zum Parlament, das Zustimmen oder Ablehnen kann.  Inzwischen ist ca. ein halbes Jahr vergangen. Jetzt beginnt die Volksabstimmung, wieder ein halbes Jahr und weitere Millionen, die sich beteiligen. Über so lange Zeit soviele Menschen zu beeinflussen ist schlicht unmöglich. Wobei die BürgerInnen sicher nicht gegen ihre eigenen Interessen abstimmen werden.

 

FRAGE 7: Werden durch die Volksabstimmung nicht Emotionen geschürt?

Das ist schon teilweise mit der vorigen Antwort geklärt. Emotionen sind schnell hochsteigende Gefühlsregung, die zu irrationalen Entscheidungen führen können. Bei einem Ablauf der Abstimmungen in einem Zeitraum von ca. einem Jahr, sind Emotionen nicht aufrecht zu halten. Es setzt sich zuletzt doch die nüchterne Überlegung durch. Und sollte ein Gesetz eingeführt sein, was der Mehrheit der Bevölkerung nur Nachteile bringt, so steht es dieser Mehrheit frei, dieses Gesetz wieder umzuwandeln. Es sind immer Korrekturmöglichkeiten mit einer neuen Initiative, Begehren und Abstimmung gegeben.

 

FRAGE 8: Stören die Volksabstimmungen die Arbeit der Parlamentarier?

Die Parlamentarier beraten, beschließen Gesetze, arbeiten ungestört nach ihren Intentionen. Solange die BürgerInnen keine Nachteile für sich endecken, wird der Ablauf so bleiben wie bisher. Erst wenn Probleme nicht im Bürgersinne gelöst werden, werden sich Initiativen bilden, die eine Korrektur, Verbesserung oder sonstige Veränderungen formulieren und dann den Gang über Begehren und Abstimmung antreten. Im Grunde werden die Parlamentarier stärker an das Volkswohl angebunden und das werden auch sie nur begrüßen.

 

FRAGE 9: Wir sind eine repräsentative Demokratie, warum sollten wir das ändern?

Dieser Ausdruck “repräsentative Demokratie” bezeichnet eine eingeschränkte Demokratie, nämlich daß nur die Repräsentanten, die Vertreter des Volkes, die Gesetzesvollmacht haben. Zunächst einmal glauben wir nicht, daß es eine Auszeichnung ist, eine eingeschränkte Demokratie zu sein. Außerdem reden uns die Repräsentanten seit Jahrzehnten ein, daß wir diese repräsentative (eingeschränkte) Demokratie seien. Das ist aus ihrem Interesse des Machterhaltes noch verständlich. Schaut man jedoch in die Protokolle des parlamentarischen Rates, des Gremiums, daß das Grundgesetz beraten und verkündet hat, dann bekommt man ein anderes Bild. Es gab Versuche, die Formulierung in Artikel 20.2   “und Abstimmungen” zu streichen. Das wurde jedesmal abgelehnt mit der Begründung, dann wären ja keine Volksabstimmungen möglich. So ist im parlamentarischen Rat von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes eine eindeutige Auffassung zu erkennen: die Bundesrepublik Deutschland solle KEINE nur repräsentative Demokratie werden. Es ist aber von den Parlamentariern versäumt worden, ein Allgemeines Abstimmungsgesetz zu beschließen, so wie sie ja auch ein Wahlgesetz beschlossen haben. Das ist nur aus der damaligen Situation  nach dem Kriege und als geteiltes Land zu verstehen. Aber spätestens bei der Wiedervereinigung hätte dieses Versäumnis nachgeholt werden müssen. Da es nicht geschah, werden wir als BürgerInnen dieses Landes diesen Schritt jetzt tun.

 

FRAGE 10:  In Artikel 29 gibt es die Volksabstimmung. Kann sich das Wort “Abstimmungen“  auf diesen Artikel beziehen?

Das ist unlogisch und zu kurz gedacht, obwohl auch Politiker so argumentieren.

1. Der Artikel 20 beschreibt ein Grundrecht des GANZEN Volkes bezogen auf ALLE Fragen. Die Wichtigkeit dieses Rechtes wird unterstrichen durch die sog. Ewigkeitsklausel im Art.79.3 , danach darf Art. 20 nie gelöscht werden. Der Artikel 29 (ebenfalls Art. 118) behandelt die Neugestaltung der Ländergrenzen, die nur von dem betroffenen Bevölkerungsteil entschieden wird, also eine einzige Frage für einen kleinen Teil des Volkes. Durch diese Einschränkung sind diese Artikel sinnvoll.  2.  Der Artikel 29 (oder Art. 118)  könnten ersatzlos durch Verfassungsänderung gestrichen werden, worauf würde sich dann das Recht “Abstimmung” beziehen?

 

 FRAGE 11: Wir haben doch das Petitionsrecht, kann das nicht die Volksabstimmung ersetzen?

In einer Demokratie ist das Volk der Souverän, die Repräsentanten sind die gewählten Vertreter des Souveräns. Diese Konstellation muß man immer im Hinterkopf haben. Petitionsrecht ist das Bittrecht, der Gesuch. Ist es einem Souverän angemessen, seine Vertreter um Gnade zu bitten, um Änderung eines unhaltbaren Zustandes zu bitten? Wobei die Vertreter nach ihrem Gutdünken die Bitte ablehnen können? In einem obrigkeitsstaatlichen System ist die Petition angebracht und die einzige Möglichkeit, daß der Untertan um Gehör bittet. Von der Idee der Demokratie (Herrschaft des Volkes, durch das Volk, für das Volk.) betrachtet, ist diese Umkehrung der Kompetenzen unhaltbar. In unserer Demokratie geht alle Staatsgewalt vom Volke aus in Wahlen, die haben wir, und Abstimmungen über Sachfragen, die verweigern uns die Vertreter nach wie vor aus Eigeninteresse, zu ihrem Machterhalt. Damit verhalten sie sich grundgesetzwidrig seit 5 Jahrzehnten. Das wird mit der Neuen Bundesverfassung geändert werden.

 

FRAGE 12:  Welche Fragen, Probleme werden Sie zur Abstimmung bringen?

Wir werden keine Einzelprobleme zur Abstimmung bringen. Wir wollen nur dafür sorgen, daß Abstimmungen überhaupt möglich sind und eine Plattform zur Verfügung stellen, mit der die BürgerInnen eine Möglickeit haben, ihre Probleme in ihrem Sinne zu lösen. Dazu eignet sich das Internet vorzüglich, da von Überall ein Zugriff darauf besteht. Das schließt aber natürlich nicht aus, daß einzelne Mitglieder von uns sich auch an Abstimmungen beteiligen oder sie organisieren. Als Organ werden wir keine Volksabstimmungen einleiten, das müssen die BürgerInnen selbst in die Hand nehmen. Wir werden den Initiativen nur beratend beistehen und die anfallenden Kosten für die Initiativen übernehmen können, soweit die Mittel reichen, die uns von den Abstimmenden zur Verfügung gestellt werden.

 

FRAGE 13: Wie wollen Sie verhindern, daß irgendwer die Daten im Abstimmungs-Computer manipuliert und damit Abstimmungen verfälscht werden?  Mehrfachabstimmungen der Bürger, Hacker, Geheimdienste oder auch die eigenen Mitarbeiter oder die Regierung könnten Interesse haben, die Ergebnisse in ihrem Sinne zu verändern.

Das ist eine sehr wichtige Fragen, von der Lösung dieser Frage kann es abhängen, ob das Medium Internet überhaupt für Abstimmungen verwendet werden kann. Über diese Fragen diskutieren wir seit langem, und wir können dazu sagen, daß wir sicherstellen wollen, daß alle BürgerInnen die Möglichkeit haben sollen, das Votum bis zum letzten Tag der Auszählung verfolgen zu können . Jede/r BürgerIn kann ihr/sein Votum, ob “Ja” oder Nein” wieder auslesen, abgesichert mit Verschlüsselung, sogenannter “Personal-Nummer” und Paßwort oder Geheimzahl. Es kann also Jederman/frau zu jeder Zeit, sich davon überzeugen, daß seine/ihre Stimme angekommen ist und nicht verändert wurde. Eine einmal abgegebene Stimme kann nur vom Verursacher ausgelesen werden, jedoch nicht mehr verändert werden. Von der Technik ist das sehr aufwändig, es erfordert große Rechner- und Zugangsleistung.

  1.Mehrfachabstimmungen der BürgerInnen sollen durch Abfrage der persönlichen Daten, einer Ident-Nr. z.B. Paßnummer o. ä. und Bankverbindung  mit Abbuchungs- Ermächtigung verhindert werden. Eine Bankabbuchung wird nur gelingen, wenn die Personendaten und die Kontodaten richtig sind. Jede/r Abstimmende wird überprüft, ob zu dieser Frage schon einmal abgestimmt worden ist.

 2. Angriffe von Geheimdiensten und Hackern sollen durch Firewall- Systeme erschwert werden, ob sie ganz zu verhindern sind?  Es soll ja sogar das Pentagon in den USA davon betroffen sein.

  3. Die Aufgabe des Verfassungsrates wird es sein, interne Veränderungen der Datenbestände zu verhindern. Der Rat ist das volksnaheste Organ mit einer intakten Verbindung zum Volk, mit größter gläserner Struktur, keiner Partei verpflichtet - die Mitglieder des Verfassungsrates gehören keiner Partei an, legen alle Mitgliedschaften und Abhängigkeiten offen, sind keiner Weisung irgendeiner Regierungsstelle unterworfen. Da dieses Organ einzig aus dem Volk entstehen wird, ist es nur dem Volk und keiner Lobby verpflichtet. Dazu gehört auch, daß die Verfassung nur noch von dem Volk verändert werden kann. Diktatorische Maßnahmen sollen so ausgeschlossen werden. Referenden, also Volksbefragungen der Regierung, sind nicht vorgesehen, weil auch über diesen Weg Manipulationen vorkommen können. Jede Volksabstimmung wird nur über Volksinitiative, Begehren und Abstimmung vorgenommen werden können.

 Eine ebenso wichtige Sache ist die Unabhängigkeit in finanzieller Hinsicht. Die BürgerInnen, die sich an den Abstimmungen beteiligen, garantieren durch ihre jährliche Spende von je 10,- Euro, ermäßigt 5,- Euro, die finanzielle Unabhängigkeit von jeder Lobby, Regierung oder sonstigen Kreisen, die über Geld versuchen sollten, Einfluß auszuüben. Die Buchhaltung über diese Beträge und über sämliche Ausgaben sind jederzeit im Internet durch Jederman/frau einsehbar in ständiger Fortschreibung. Schwarze Konten und Nebenhaushalte wird es nicht geben, es gilt das Prinzip Sichtbarkeit.

Bis zum Tage der Auszählung haben die BürgerInnen die uneingeschränkte Möglichkeit, ihre Stimme selbst zu überwachen. Mit Beginn der Auszählung werden aus allen Schichten des Volkes BürgerInnen eingeladen, die die Prozedur des Auszählens am Standort im Computer in Einzelschritten beobachten. Die ganze Philosophie der Volksabstimmung soll grundsätzlich so aufgebaut werden, daß eine höchstmögliche Durchsichtigkeit ohne Verfälschung und Manipulation angestrebt wird. Wir wollen so hohe Standards setzen, daß das eine Richtschnur für die kommende Generation sein kann. Sollten Fehler auftreten, werden wir bemüht sein, für eine Verschärfung der Standards zu sorgen. Man darf also die Hoffnung haben, daß es gelingen wird, “saubere” Abstimmungen zu erhalten. Und sollte es einmal zu einer manipulierten Abstimmung kommen, die den Bürgern nur Nachteile bringt, so ist der Weg immer wieder zu einer neuen Initiative, einem neuen Begehren und einer neuer Abstimmung gegeben. Sollten alle diese technischen Fragen nicht zufriedenstellend gelöst werden können, so spricht das nur gegen das Medium Internet. Es müßte dann ein anderes Medium gefunden werden, und wenn es der herkömmlichen Ablauf mit der guten alten Wahlurne wäre. Wichtig ist zunächst einmal, daß sich die BürgerInnen das Recht schaffen, über ihre Angelegenheiten (Sachfragen), neben den Parlamenten auch selbst zu bestimmen, wenn es nötig sein sollte.

 

FRAGE 14:  Nach Artikel 20.4 haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn es Jemand unternimmt, diese Ordnung, wie sie im Grundgesetz festgelegt ist, zu beseitigen. Wie können Sie es wagen, das Grundgesetz beseitigen  und eine Neue Verfassung installieren zu wollen?

Wir müssen etwas ausholen. Mit Artikel 79.3  (“Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche .... die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.”) wollen wir Ihre Frage noch verstärken.

Diese sog. Ewigkeitsklausel in Art. 79.3 verbietet eine Änderung des Artikels 1, das sind die allgemeinen Menschenrechte, und des Artikels 20, das ist auch die Aussage in Absatz 2: ”Alle Staatgewalt geht vom Volke aus. Sie (alle Staatsgewalt) wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ..... ausgeübt.” Es ist unstrittig, daß mit “Abstimmungen” nur die Volksabstimmung gemeint sein kann. Das ergeben die Protokolle des parlamentarischen Rates, der das Grundgesetz beraten und verabschiedet hat, das ergibt sich auch aus dem Verständnis der deutschen Sprache. Und zwar ist die Volksabstimmung nicht gemeint für ein einzelnes Problem, sondern für “Alle Staatsgewalt”. So wie sich aus den Wahlen ergibt, daß die Gewählten Entscheidungen in allen Fragen fällen können, so ergibt sich ebenfalls für die Abstimmungen, daß über alle Fragen ohne Einschränkungen abgestimmt werden kann. Es gibt eben zwei Grundrechte, die die Demokratie ausmachen, die vom Volk, dem Souverän ausgeübt werden können, die Wahlen   U N D   die Abstimmungen.

 Nun zur Beantwortung Ihrer Frage: wir wagen es nicht, das Grundgesetz zu beseitigen. Wir übernehmen das Grundgesetz in seinem vollen Wortlaut, außer sachlichen Änderungen, die sich aus dem Recht der Abstimmung ergeben, die einfach die Prozedur der Abstimmung regelt. Wobei wir Wert darauf legen, dieses Recht in der Verfassung an prominenter Stelle zu verankern, um den Politikern die Möglichkeit zu nehmen, dieses Recht je wieder zu streichen. Da die Politiker in 5 Jahrzehnten das Grundgesetz nicht in seinem für das Volk zweitwichtigsten Grundrecht, neben den Wahlen die “Abstimmungen”, geachtet haben und sich mehrfach geweigert haben, ein Gesetz zu beschließen, daß die Abstimmungen zuläßt, (wie sie andererseits selbstverständlich ein Wahlgesetz beschlossen haben), stellt sich für uns die Frage: Wie können die Politiker es wagen, das Grundgesetz in seinem Wesensgehalt so nachdrücklich zu verfälschen?

Wir möchten Sie bitten, ganz ernsthaft diesen Gedanken einmal in seiner ganzen Tragweite zu erfassen. Es ist im Grundgesetz eine unmißverständliche Aussage getroffen, daß das Volk alle Fragen in Volksabstimmungen, neben den Wahlen, entscheiden kann. Diese Aussage ist durch die sog. Ewigkeitsklausel nicht aufzuheben und gehört zu den wichtigsten Grundsätzen des Grundgesetzes , neben den Wahlen. Und diejenigen, die wir gewählt haben, verweigern uns, dieses fundamentale Grundrecht auszuüben, indem sie mit den abstrusesten Gründen dieses Grundrecht als nicht vorhanden erklären und sich weigern, eine handhabbares Ausführungsgesetz zu beschließen.

Nun möchten wir Ihre Frage an Sie zurückgeben: Meinen Sie immer noch, daß wir das Grundgesetz beseitigen wollen? Oder kann es auch so sein, daß wir die jahrzehntelange Beseitigung eines eminent wichtigen Teiles des Grundgesetzes aufheben wollen? Und ist es zweitens nicht guter Brauch bei allen Demokratien, eine Verfassung durch das Volk bestätigen zu lassen? Auch dieses Recht ist uns Deutschen seit Anbeginn der Bundesrepublik verweigert worden, zuletzt wieder nach der Wiedervereinigung.

 Ihre Antwort hierzu würde uns interessieren, wir könnten sie gerne hier im Wortlaut veröffentlichen, auch ohne Ihren Namen, nur die Aussage, wenn Sie es genehmigen.

Hier kommt die Antwort zu dem angesprochenen Thema, die wir postwendend von dem Fragesteller erhielten:

“DONNERWETTER !!!  So habe ich das Problem noch garnicht gesehen. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Mut und Ausdauer. Bleiben Sie an der Frage dran. Mit meiner Unterstützung können Sie von nun an rechnen. Ich werde Ihr Projekt weiterhin beobachten und bei Freunden, Bekannten und Kollegen weiterverbreiten.

 Mit freundlichen Grüßen .....”

 

FRAGE 15: Wie wollen Sie verhindern, daß durch Abstimmungen die Todesstrafe eingeführt wird?

Es ist wie beim Pawlowschen Reflex: Pawlow hatte immer dann, wenn der Hund Futter bekam ein Glöckchen geläutet, bis der Hund konditioniert war. Läutete er das Glöckchen, lief beim Hund der Speichel auch ohne Futter. Erwähnt jemand das Wort “Volksabstimmung” kommt sofort die Antwort: “Einführung derTodesstrafe”. Wir haben den Eindruck, daß das ganze Volk über Jahrzehnte konditioniert worden ist. Die Gedankenverbindung: “Volksabstimmung -Todesstrafe” ist gezielt in jahrzehtelanger unermüdlicher Medienarbeit aufgebaut worden. Man benutzt dieses Argument, um damit die Volksabstimmung auszuschliessen.

Redlicher wäre es, die Politiker hätten die Volksabstimmung zugelassen und die Einführung der Todesstrafe für alle Zukunft verhindert. Aber damit hätte man sich eines bestens einprägsamen Arguments gegen die Volksabstimmung beraubt. Das muß einmal verstanden werden: die Volksabstimmung ist bei den Politikern nicht erwünscht, es stört die Kreise, mindert die Macht und ist nicht so leicht steuerbar. Aber wenn man ständig in Sonntagsreden von der großen Demokratie in Deutschland spricht, kann man eigentlich nicht öffentlich sagen, daß man gegen die Volksabstimmung ist. Also wird ein einprägsames Argument gefunden, was die Volksabstimmung ausschließt. Da im Volk die Ansicht vorherrscht, die Todesstrafe nicht einzuführen, die Verbindung aber von den Politikern über die Medien hergestellt wurde “Volksabstimmung gleich Einführung derTodesstrafe”, ist der gängige Kurzschluß in großen Teilen des Volkes: keine Volksabstimmung, damit nicht eines Tages die Todesstrafe eingeführt wird. Wobei jeder einzelne Bürger, den wir befragen konnten, es weit von sich weist, er wolle mitnichten die Todesstrafe, aber die Anderen könnten sie wollen.     

Wie kann die Todesstrafe ausgeschlossen werden.? Dazu müssen wir noch etwas Anderes erwähnen. Die Politiker sind sich durchaus bewußt, wie sie etwas ausschließen können. Wir brauchen uns nur die Landesverfassungen anschauen, in allen gibt es in der einen oder anderen Form den sog. Finanzvorbehalt, d.h. es darf nicht über Fragen abgestimmt werden, die in irgend einer Weise Einfluß auf den Landes-Finanzhaushalt haben. Es geht also. Aber hier muß man deutlich erkennen, es geht - weil es den Politikern nutzt. Genau so hätte ein “Todesstrafen- Vorbehalt” (ein scheußliches Wort) in der Regelung der Volksabstimmung eingebaut werden können. Aber das hätte den Politikern nicht genutzt, also hat man mit der befürchteten Einführung der Todesstrafe ein starkes Argument gegen die Volksabstimmung aufgebaut, daß wiederum der politischen Klasse nutzt.

Wir haben in unserem Vorschlag für die Neue Bundesverfassung, an prominenter Stelle in den Artikel 20.4, den Ausschluß der Einführung der Todestrafe eingebracht. An dieser Stelle ist diese Regelung nicht mehr zu eliminieren, da der Art. 79.3 untersagt, diesen Artikel zu verändern. Solange also die Neue Bundesverfassung gilt, wird auch die Einführung der Todesstrafe ausgeschlossen sein. Und das die Neue Bundesverfassung möglichst lange gilt, dafür können wir als BürgerInnen selbstverantwortlich sorgen.

 

FRAGE 16: Was wollen Sie gegen Werbekampagnen durch finanzstarke Gegner einer Volksabstimmung ausrichten? Damit könnten heute die Entscheidungen des Volkes manipuliert werden.

Bei einer Volksabstimmung der üblichen Art, bei der an einem bestimmten Tag alle Bürger zu den Abstimmungslokalen gerufen werden, hat eine Werbekampagne eine gewisse Aussicht auf Erfolg. Die Werbeaktion konzentriert sich dann auf diesen einen Abstimmungstag. Eine Volksabstimmung über das Internet würde ca. 1 Jahr bis max. 3 Jahre dauern. Während dieser Zeit werden täglich ständig Abstimmungen von den Bürgerinnen/ Bürgern vorgenommen, es können Diskussionen und Informationen stattfinden, es ist Zeit vorhanden für eine reifliche Überlegung für das Abstimmungsverhalten des einzelnen Bürgers. Es ist sehr aufwendig, während einer so langen Zeit eine Werbekampagne zu führen. Sie entlarvt sich selbst als einseitige Interessenvertretung.

Wenn es wirklich gelungen sein sollte, daß eine Entscheidung gefallen ist, die den meisten Bürgern nur Nachteile bringt, so ist es jederzeit möglich, diese Entscheidung mit einer neuen Initiative, Begehren und Volksabstimmung wieder zu revidieren. Die große Menge der Benachteiligten werden dann mit gesteigerter Aufmerksamkeit eine Entscheidung herbeiführen, die Bestand haben wird, das Gesamtsystem ist offen und lernfähig.

 

FRAGE 17: Bei der Verfassungsänderung durch das Volk ist keine Mindestbeteiligung in Ihrem Vorschlag angegeben, bei Abstimmungen über Verfassungsänderungen durch internationale Verträge ist eine Mindestbeteiligung von 50 % gefordert. Warum dieser Unterschied?

Es gibt zwei Fundamentalnormen, die unsere Demokratie definieren, die Wahlen und die Abstimmungen. Eine Norm, die Wahlen, sind bis ins letzte bestimmt durch die Wahlgesetze. Für die zweite Norm weigern sich die Parlamente bis zum heutigen Tage eine handhabbare Ausführungsbestimmung zu erstellen. In unserem Vorschlag haben wir uns die Wahlgesetze angeschaut, um Kriterien zu finden für die Abstimmungen. Bei den Wahlen gibt es keine Mindestbeteiligung, eine Wahl selbst mit einer Beteiligung der Bevölkerung von unter 1 oder 5 oder 10 % wäre voll gültig. 10% der ca. 60 Mill. Wahlberechtigten wären ca. 6 Mill. Stimmen, die würden prozentual auf die sich beteiligenden Parteien aufgeteilt. Die 5%-Hürde für den Einzug in den Bundestag wären dann 300.000 Stimmen. Mit der Wahl erhalten die Parlamente die Berechtigung, alle Entscheidungen zu fällen, die in den nächsten 4 Jahren auftreten. Bei den Abstimmungen geht es immer um einen einzigen Punkt, über den abgestimmt wird. Es ist eine Ungleichgewichtigkeit zugunsten der Wahl vorhanden, die nicht noch durch eine Mindestbeteiligung erhöht werden muß.

Zum zweiten: Es ist internationaler Konsenz, daß in einer Demokratie das Volk seine Verfassung per Abstimmung bestätigt, nur dem Deutschen Volk wird dieses Recht seit 50 Jahren verweigert. Auch bei der Zustimmung zu der Verfassung gibt es keine Mindesbeteiligung. Die einfache Mehrheit der Beteiligten entscheidet über die Gültigkeit der gesamten Verfassung. Das ist auch internationaler Konsenz. Wir haben uns gefragt, wieso bei einer Änderung der Verfassung, wo nur eine Punkt geändert wird, eine Mindestbeteiligung gefordert werden soll? Das wäre unverhältnismäßig.

 Die 66% (2/3) Zustimmung, die von den Parlamenten gefordert wird bei Verfassungsänderungen hat den Grund, daß den Parlamenten die Änderung der Verfassung erschwert werden soll, weil die Verfassung der ausschließliche Besitz des Volkes ist. Da die Regierungspartei oder -koalition sowieso über 50 % Stimmenanteil verfügt, muß sichergestellt werden, daß mindestens Teile der Opposition einer Verfassungsänderung ebenfalls zustimmen können. Denn die Opposition kann in der nächsten Legislaturperiode die Regierungspartei werden und muß mit der Verfassungsänderung leben können.

Zu der Mindestbeteiligung bei Verfassungsänderungen, die durch internationale Verträge ausgelöst werden: Die Verfassung des Landes betrifft nur die Bürger dieses Landes, dort können also auch die Bürger mit einfacher Mehrheit ohne Mindesbeteiligung tätig werden. Durch internationale Verträge ausgelöste Verfassungsänderungen, die erst vom Bundestag und vom Bundesrat mit 66% Zustimmung beschlossen werden müssen, die meist viel weitreichendere Folgen haben als alle internen Regelungen, ist es angebracht eine größere Zustimmung des Volkes zu fordern. Diese internationalen Verträge können nicht einfach wieder storniert oder geändert werden, deshalb die 50 % Mindestbeteiligung des Volkes.

 

FRAGE 18: Wieso sollte ein Verfassungsrat installiert werden?

Wir kommen noch einmal auf den Artikel 20.2  zurück. Dort heißt es: “Sie (alle Staatsgewalt) wird vom Volke  in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.”

Die Wahlen und Abstimmungen werden vom Volke ausgeübt, das sind die direkten Tätigkeiten der BürgerInnen. Durch die Wahlen werden die Vertreter des Volkes gewählt, die durch die besonderen Organe der Gesetzgebung, den Parlamenten, wirken. Die Wahlen und Abstimmungen sind gleichrangig und gleichgewichtig im Grundgesetz nebeneinander gestellt. Es sind die beiden Fundamentalnormen, die unsere Demokratie bestimmen.... sollten, nach dem Text des Grundgesetzes.

 Wenn man nach der Ausgestaltung der Prozeduren der Abstimmungen sucht, kann man zu dem voll ausgestalteten Parallel-Recht, den Wahlen, sehen und ähnliche Regelungen treffen. Es ist also ein “besonderes Organ der Gesetzgebung” für die Abstimmungen notwendig. Dieses Organ wird gebraucht für die Organisation und Durchführung der Abstimmungen, für die Prüfung auf unbestechliche und rechtlich einwandfreie Abstimmungen und für die Verkündigung der Ergebnisse. Eine enge Anbindung an das Volk und eine Hüter-Funktion für die Verfassung ist für dieses Organ ebenfalls eingeschlossen. Es ist ein unabhängiges Organ, an Weisungen und Vorschriften anderer Organe nicht gebunden. Ein “Fraktionszwang”, wie er in den Parlamenten üblich geworden ist, obwohl es dafür keine rechtliche Handhabe gibt, wird streng abgelehnt.

 Dieses notwendige Organ haben wir “Verfassungsrat” genannt, ein Arbeitstitel war vorher “Hüter der Verfassung”. Die Mitglieder des Verfassungsrates sollten Bürgerinnen und Bürger sein, die sich lange mit den Fragen der Abstimmungen befasst haben, die genau wissen, wie ein Abstimmungsgesetz aussehen muß, damit das über 50 Jahre unterdrückte Recht für das Volk handhabbar wird. Die Vertreter der politische Klasse, die dieses Recht unterdrückt haben, sind nicht geeignet, Mitglieder des Verfassungsrates zu werden. Deshalb werden Parteimitglieder im  Verfassungsrat nicht zugelassen werden, und es soll einmal Ernst gemacht werden mit der Gleichberechtigung der Frauen, deshalb werden beide Geschlechter im Verfassungsrat gleich stark vertreten sein.

 

FRAGE 19: Worin unterscheiden sich die Rechte der Wahlen und der Abstimmungen? Gemeint ist nicht in den Prozeduren, die sind bekannt, sondern in der geistigen Wirksamkeit.

Seit Jahrhunderten gibt es die Herrschenden und die Beherrschten. Die Herrschenden standen immer an der Spitze einer Hierarchie und übten die Befehlsgewalt aus. Das ist auch noch heute in unserer Demokratie so.

Die Wahlen sind eine Prozedur des Systems der Hierarchie, eine große Menge BürgerInnen gibt mit der Wahl ihre Macht, ihre Stimme an eine kleine Gruppe, den Parteien,  ab. Die Parteien wählen wieder den Kanzler, den Fraktionsvorsitzenden, den Präsidenten usw. Wieder wird die Macht von Vielen auf Einzelne übertragen. Es wird gesagt, die Beherrschten legitimieren die Machtausübung der Herrscher. Das klingt zwar gut, trotzdem befinden wir uns immer noch im System Herrscher-Beherrschte, auch wenn wir die Herrscher wählen.

Das wahre Urbild der Demokratie dreht das System um, die ehemals Beherrschten sollen nun die Herrscher sein, das Volk wird als der Souverän bezeichnet. Dazu ist allerding mehr nötig als nur die Wahlen, diese sind ja noch im alten System wirksam. Ein Souverän, der aus 60 Millionen Einzelpersonen besteht, muß besondere Möglichkeiten haben, um zu Entscheidungen kommen zu können.

Bei den Volksabstimmungen wird zum ersten Mal in der Menschengeschichte dieses System Herrscher-Beherrschte verlassen. Ein Einzelner, oder kleine Gruppen von Menschen, die zu den ehemals Beherrschten gehören,  finden einen Mißstand vor. Sie haben nicht die Macht, diesen Mißstand allein zu beheben. Aber sie haben in einer wahren Demokratie die Möglichkeit, sich mit anderen abzustimmen und zu erfahren, ob noch mehr Menschen unter diesem Mißstand leiden. Ist das der Fall, kann diese Gruppe den Rest der Bürger mittels Volksabstimmung über einen Gesetzentwurf fragen, ob sie bei der Aufhebung dieses Mißstandes mithelfen wollen.

Abstimmung tritt also in zweierlei Bedeutung auf, die Bürger stimmen sich untereinander ab, um zu erfahren, wieviel Bürger betroffen sind und zweitens, die Bürger stimmen ab im Sinne von Entscheiden, daß dieser Mißstand behoben wird.

Die Volksabstimmung geht also in die Richtung von dem Einzelnen zu den Vielen, die dann die Entscheidung treffen,  während die Wahlen von den Vielen zu den/dem Einzelnen geht, die/der dann die Entscheidungen treffen/trifft. Es ist eine grundsätzlich andere Richtung bei Wahlen und Abstimmungen zu erkennen.

Von diesem Gesichtspunkt ist unsere “repräsentative Demokratie” noch auf der ersten Entwicklungsstufe zu einer wahren Demokratie. Wir haben immer noch nur die Wahlen. Die Mütter und Väter des parlamentarischen Rates, die uns das Grundgesetz hinterlassen haben, sind schon einen Schritt weiter gewesen. Sie haben erkannt, daß eine Demokratie ohne Abstimmung des Volkes nicht die Bezeichnung “Demokratie” verdient. Deshalb die zweimalige Verweigerung, die Worte “und Abstimmungen” aus Art. 20.2 zu streichen. Zu ihrem Demokratiebild gehörte die Volksabstimmung unbedingt dazu. Unsere heutigen Politiker sind weit hinter diesem Urbild der Demokratie zurückgefallen. Erst im Juni 2002, nach mehr als 50 Jahren praktischer Übung in Fragen der Demokratie, haben sie wieder ihr Unvermögen bewiesen, demokratisch, im Sinne von Herrschaft des Volkes, zu handeln. Sie stimmten gegen eine Grundgesetzänderung, die die bundesweite Volksabstimmung ermöglichen sollte. Die Begündung: die Macht der Parlamentarier würde durch die Volksabstimmung gemindert werden.

Sie haben immer noch nicht begriffen, daß wir nach dem Grundgesetz in einer “Demokratie”, der Herrschaft des Volkes, leben und nicht in einer vermeintlichen “Parlokratie”. Zu einer Demokratie gehört unabdingbar die Volksabstimmung dazu, damit die BürgerInnen sich gegenseitug Abstimmen können und dann über den Mißstand Abstimmen, Entscheiden können.

Als Bürgerinnen/Bürger sind wir aufgerufen, unseren gewählten Vertretern die richtige Idee von der Demokratie zu übermitteln. Sie scheinen nicht in der Lage zu sein, die wahre Demokratie in ihrer Bedeutung zu begreifen. In zwei Generationen hätten sie es sonst lernen müssen.   

Unser Frage an den Fragesteller: Haben wir Ihre Frage beantwortet, oder haben wir das Thema verfehlt? Oder hatten Sie mit Ihrer Frage etwas ganz anderes im Sinn?

 

Leider erhielten wir auf unsere Gegenfrage bisher keine Antwort. Also lassen wir den obigen Text erst einmal so stehen.

 

FRAGE 20: Wie sicher ist das System der Abstimmung? 1. Im Zugriff des einzelnen Bürgers. 2. In der Kontrolle der Stimmabgabe 3. Bei der Auszählung am Ende eines einzelnen Abstimmungs- Themas. Wie sollen Manipulationen verhindert werden?

In verschiedenen Abschnitten haben wir das ja schon im Groben erklärt. Wir fassen das noch einmal zusammen. Damit der Text einfacher wird - wenn wir Bürger schreiben meinen wir immer die weiblichen und auch die männlichen Bürger.

ZU 1. Jeder Bürger eröffnet sein Abstimmungsfach/ Abstimmungskonto selbst. Er gibt Namen, Adresse, Geburtsdatum, und Kontonummer seines Privatkontos bei der Bank ein. Das gilt solange, wie das Abstimmungssystem noch nicht von der Gesellschaft akzeptiert ist und solange die Parteien versuchen das System zu verhindern. Jeder bekommt eine Personal- Nummer und ein Paßwort, damit kann sich jeder auf sein Abstimmungskonto einloggen. Jeder erklärt, daß er für die Verwirklichung des Abstimmungsrechts die Datenerfassung seiner Personaldaten akzeptiert und daß er eine Abbuchungsvollmacht erteilt.

Dann wird ein kleiner Betrag, 10 Cent bis 1 Euro auf sein angegebenes Bankkonto überwiesen. Wenn das Konto existiert, Name und Kontonummer zueinanderpassen (also das Geld nicht zurückkommt, weil das Konto nicht existiert), wird nach 14 Tagen der Beitrag von 5-10 Euro von dem Bankkonto abgebucht. Damit ist die zweifelsfreie Identität des Bürger nachgewiesen (Bankident, Postbankident) und die Kosten des Systems können getragen werden und das System ist unabhängig von Regierung und Parteien.

ZU 2. Zur Stimmabgabe loggt sich der Bürger ein, sieht welche Fragen zur Abstimmung anstehen, kann sich im Forum nähere Informationen holen und kann in den einzelnen Fragen mit JA, NEIN oder Enthaltung stimmen. Die Spalte “Enthaltung” kann auch ganz entfallen, alle die nicht teilnehmen zählen zu den Enthaltungen. Wer also sich enthalten will, stimmt einfach in diesem Punkt nicht ab. Zu jeder ausgeübten Abstimmung fügt das System folgende Daten hinzu und speichert diese Informationen dauerhaft. Diese Information steht auch dem einzelnen Abstimmenden in seinem, und nur seinem Abstimmungsfach zur Verfügung.

Datum

Uhrzeit

Lfd.Nummer

JA

NEIN

Enthalt

Personalnummer

25.04.2004

13:45:56

17843289

1

0

0

D  68 150356 F 001

 

 

Datum und Uhrzeit geht bis auf die Sekunde, je nach Fähigkeit des Servers werden für diese Sekunde bis zu Millionen Abfragen mit einer laufenden Nummer unterschieden. Mit diesem Zeitstempel kann Jeder sein eigenes Abstimmungsverhalten zu jeder Zeit kontrollieren und sich davon überzeugen, daß seine Abstimmung richtig angekommen ist und nicht verändert wurde.

JA/NEIN/Enthaltung kann sein für JA 100, für NEIN 010 und für Enthaltung 001.

Die Personalnummer ist die 3 Buchstaben- Landeskennung (bei weltweit Abstimmungen z.B GUS für Rußland), weiterhin eine lfd. Zahl, das Geburtsdatum 15.03.56, der 1. Buchstabe des Nachnamens, bei Frauen des Geburtsnamens, und 3 weitere lfd. Nummern. Damit ist diese Personalnummer der Sozialversicherungs- Nummer angeglichen. Wenn das System einmal etabliert ist kann auch diese Nummer verwendet werden.

ZU 3. Jetzt kommen wir zu der Auszählung. Die Abstimmung soll geheim sein, das passiert in Jedermanns eigenem Kämmerlein, die Auszählung soll öffentlich ablaufen. Das Passiert verhältnismäßig einfach, die Personalnummern werden abgetrennt und der Zeitstempel (Datum, Uhrzeit und Lfd. Nummer) zusammen mit der Entscheidung (Ja/Nein) wird veröffentlicht, natürlich auch im Internet. Im Grunde ist das nur eine Kopie der ursprünglichen Daten ohne die Personalnummer. Damit ist eine Zuordnung zu einer bestimmten Person nicht mehr möglich. Nur die Person kennt den Wert ihres Zeitstempels aus dem eigenen Datenfach. Nun kann jeder Bürger, der sich beteiligt hat mit einen Suchprogramm aus den Millionen veröffentlichten Daten sein Zeitstempel heraussuchen und vergleichen, ob seine Abstimmung in der veröffentlichten Form immer noch so ist, wie er sie abgegeben hat. Am Ende der Millionenliste steht das Endergebnis, die Summe aller JA´s und NEIN`s.

Wenn keiner der Bürger (über sein Zeitstempel) sein Ergebnis der Abstimmung moniert (und es werden Tausende sein, die ihren veröffentlichten Zeitstempel mit den Abstimmungsdaten überprüfen werden, schon aus Neugier), ist die Abstimmung nach 14 Tagen bis zu 4 Wochen zu diesem Thema gültig. Gibt es Differanzen zwischen Zeitstempel und Abstimmungsergebnis in dem Abstimmungsfach eines Bürgers und dem veröffentlichten Ergebnis und meldet dieser Bürger dies an den Abstimmungsrat, dann überprüft der das, indem die Daten des Originals mit der veröffentlichten Kopie verglichen werden (denn beide Datenbestände, jedes einzelne Datenfach ohne die Personalnummer und die abgetrennte veröffentlichte Version ist durch den Rat zugreifbar) und im Fehlerfall wird die gesamte Abstimmung ungültig erklärt. Diese eine Abstimmung muß wiederholt werden.

Der Clou ist dadurch gegeben, daß die Bürger, jeder Einzelne, die Richtigkeit seiner eigenen Abstimmung überprüfen kann, und selbst wenn der Abstimmungsrat gekauft worden ist, kann der Bürger, oder die vielen Bürger, das Ergebnis anzweifeln und zu Fall bringen. Manipulation ist dadurch ausgeschlossen, das Vertrauen zu dem Instrument der Volksabstimmung kann nicht unterminiert werden.

Wir hoffen, wir konnten die Sicherheit des System einsichtig machen. Weitere Fragen sind möglich.

 

  Gerne werden wir auch Ihre Fragen beantworten.

 

 

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