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DIE  ARTIKEL DES  GRUNDGESETZES,  IN  UNSEREM ZUSAMMENHANG

  PRÄAMBEL   Teil 1

Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.

das heißt: DAS  DEUTSCHE  VOLK  KANN  SICH  KRAFT SEINER VERFASSUNGSGEBENDEN  GEWALT  AUCH  EINE  NEUE  VERFASSUNG  GEBEN.

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   ARTIKEL 20, Absatz 2 

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

das heißt: SIE, ALLE STAATSGEWALT, WIRD VOM  VOLK  IN  WAHLEN (PERSONEN) UND  ABSTIMMUNGEN  (SACHENTSCHEIDUNGEN)  .... AUSGEÜBT.

“ALLE”   bedeutet: WIRKLICHE  ALLE  SACHFRAGEN, OHNE JEDE EINSCHRÄNKUNG, wie  z.B. Finanzvorbehalt und ähnliche Konstruktionen.  

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 ARTIKEL 146 (Geltung und Geltungsdauer des Grundgesetzes)

Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage , an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.

das heißt: AN DEM  TAGE  TRITT EINE NEUE VERFASSUNG IN KRAFT, DIE VON  DEM DEUTSCHEN  VOLKE IN FREIER ENTSCHEIDUNG BESCHLOSSEN WORDEN IST.

MACHEN WIR  UNS AUF  DEN WEG  UND BESCHLIESSEN DIE  NEUE VERFASSUNG,  MIT DEN  EINFLUSSMÖGLICHKEITEN,  DIE WIR  BENÖTIGEN. DIE  WAHLEN  ALLE  VIER  JAHRE LASSEN KEINERLEI  ENTSCHEIDUNG IN SACHFRAGEN ZU.  DAS IST  FÜR DAS VOLK AUSSERORDENTLICH UNBEFRIEDIGEND,  DA DIE  POLITIKER IMMER  MEHR  NUR IHRE EIGENEN INTERESSEN VERFOLGEN.

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