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DIE ARTIKEL DES GRUNDGESETZES, IN UNSEREM ZUSAMMENHANG Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben. das heißt: DAS DEUTSCHE VOLK KANN SICH KRAFT SEINER VERFASSUNGSGEBENDEN GEWALT AUCH EINE NEUE VERFASSUNG GEBEN. ZURÜCK EINSTIMMUNG ZURÜCK KONZEPT ZÜRÜCK FRAGEN Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volk in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt. das heißt: SIE, ALLE STAATSGEWALT, WIRD VOM VOLK IN WAHLEN (PERSONEN) UND ABSTIMMUNGEN (SACHENTSCHEIDUNGEN) .... AUSGEÜBT. “ALLE” bedeutet: WIRKLICHE ALLE SACHFRAGEN, OHNE JEDE EINSCHRÄNKUNG, wie z.B. Finanzvorbehalt und ähnliche Konstruktionen. ZURÜCK EINSTIMMUNG ZURÜCK KONZEPT ZURÜCK FRAGEN ARTIKEL 146 (Geltung und Geltungsdauer des Grundgesetzes) Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage , an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. das heißt: AN DEM TAGE TRITT EINE NEUE VERFASSUNG IN KRAFT, DIE VON DEM DEUTSCHEN VOLKE IN FREIER ENTSCHEIDUNG BESCHLOSSEN WORDEN IST. MACHEN WIR UNS AUF DEN WEG UND BESCHLIESSEN DIE NEUE VERFASSUNG, MIT DEN EINFLUSSMÖGLICHKEITEN, DIE WIR BENÖTIGEN. DIE WAHLEN ALLE VIER JAHRE LASSEN KEINERLEI ENTSCHEIDUNG IN SACHFRAGEN ZU. DAS IST FÜR DAS VOLK AUSSERORDENTLICH UNBEFRIEDIGEND, DA DIE POLITIKER IMMER MEHR NUR IHRE EIGENEN INTERESSEN VERFOLGEN. |
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